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   LG Essen, 06.05.2013 - 3 O 26/13   

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https://dejure.org/2013,31121
LG Essen, 06.05.2013 - 3 O 26/13 (https://dejure.org/2013,31121)
LG Essen, Entscheidung vom 06.05.2013 - 3 O 26/13 (https://dejure.org/2013,31121)
LG Essen, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 3 O 26/13 (https://dejure.org/2013,31121)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 192/05

    Umfang der Ersatzpflicht des Fahrzeugschadens

    Auszug aus LG Essen, 06.05.2013 - 3 O 26/13
    Dies mag auch eine Abrechnung auf der Basis des Widerbeschaffungswerts unter Berücksichtigung des Restwerts sein, die ohnehin dann allein in Betracht kommt, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug - wie hier - zeitnah nach dem Unfall veräußert (Vgl. BGH NJW 2006, 2179).
  • KG, 11.10.2007 - 12 U 46/07

    Schadenersatzprozess nach Verkehrsunfall: Grundsätze der freien Beweiswürdigung;

    Auszug aus LG Essen, 06.05.2013 - 3 O 26/13
    Ist eine fachgerechte Reparatur der Vorschäden nicht nachgewiesen, ist eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO nicht möglich (OLG Hamm, Schaden-Praxis 1999, 414, 415; KG Berlin, MDR 2008, 142).
  • LG Essen, 18.08.2017 - 16 O 199/16

    Verkehrsunfall - Wiederbeschaffungswert bei Vorschaden

    Der pauschale Vortrag, der Vorschaden habe den Wiederbeschaffungswert nicht beeinträchtigt, ist mithin ohne detaillierte Angaben über den Umfang des Vorschadens und seine gegebenenfalls erfolgte Reparatur unschlüssig (vgl. zum Ganzen LG Essen Urteil vom 27.05.2013 - 3 O 288/11; OLG Hamburg, Beschluss vom 06.05.2003 - 14 U 12/03; LG Essen Urteil vom 12.10.2009 - 3 O 298/09; LG Essen Urteil vom 07.02.2014 - 11 O 202/13; LG Duisburg, Urteil vom 27.04.2010 - 6 O 430/08; OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2001 - 10 U 242/00, LG Essen, Urteil vom 06.08.2012 - 4 O 29/11; LG Essen, Urteil vom 06.05.2013 - 3 O 26/13; LG Bremen, Urteil vom 11.11.2004 - 7 O 564/02; KG Berlin, Beschluss vom 12. Dezember 2011 - 22 U 151/11 - jeweils juris).
  • AG Amberg, 21.04.2017 - 1 C 552/16
    Für den Nachweis der Eigentümerstellung ist der Nachweis eines Erwerbsvorgangs ausreichend (so auch LG Bochum, Urteil vom 14.05.2014, Az. 6 O 432/09; LG Essen, Urteil vom 06.05.2013 - 3 O 26/13); der Kläger hat keine andere Möglichkeit mehr, seine Eigentümerstellung zu beweisen, zumal er auch die Zulassungsbescheinigung vorgelegt hat und über die eigentliche Übereignung in der Regel keine gesonderte Bescheinigung ausgestellt wird, wenn der Kaufvertrag und die Übergabe unmittelbar hintereinander erfolgen.
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